© KSSV Hameln-Pyrmont e.V.
Waffenrecht
Wichtige
Unterlagen,
Formulare
usw.
zum
Transport
von
Schusswaffen,
Aufsichten,
Einverständniserklärung
für
den
Schiesssport,
sowie
Nachweis
Schiesssportaktivitäten,
Antragsbescheinigung
eines
Bedürfnisses
gemäß
§
14
WaffG
und
weitere
Bescheinigungen
zum
Bedürfnis
und
Besitz
von
Waffen findest Du beim
NSSV
.
NSSV-Schaubild "Waffentransport, wer darf was"
Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über eine Änderung im Waffengesetz und eine sich daraus
ergebene Änderung im Ablauf der Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen
informieren.
Am 01. Januar 2026 ist die Übergangsfrist bezüglich der Bescheinigungen für den
Waffenerwerb bzw. den Fortbestand des Bedürfnisses ausgelaufen. Bisher war es
den Kreisschützenverbänden möglich, Bedürfnisbescheinigungen eigenständig zu
bearbeiten und zu bestätigen. Nach Mitteilung durch das Bundesministerium des
Innern vom 23. Januar 2026 ist es ab 2026 nur noch anerkannten Dachverbänden
und ihren angegliederten Teilverbänden erlaubt, Bescheinigungen zu befürworten.
Nach Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
ist per Definition der Deutsche Schützenbund der anerkannte Dachverband und der
Niedersächsische Sportschützenverband ein angegliederter Teilverband.
Kreisschützenverbände sind danach keine angegliederten Teilverbände des
Deutschen Schützenbundes. Den Kreisschützenverbänden ist es daher leider nicht
mehr möglich, Bescheinigungen eigenständig zu bearbeiten.
Für den Bereich des NSSV ist das Antragsverfahren geändert worden. Sämtliche
Bescheinigungen für waffenrechtliche Erlaubnisse nach § 14 Abs. 3, 4, 5 und 6
WaffG (Gelbe WBK, Grüne WBK, Fortbestand des Bedürfnisses 24 Monate) werden
ab sofort nur noch durch den NSSV bearbeitet. Die zugehörigen Vordrucke sind auf
der NSSV-Homepage (https://nssv.de/recht/waffenrecht/formulare-
bedürfnisbescheinigung) aktualisiert worden.
Am Umfang und den einzureichenden Unterlagen ergeben sich keine Änderungen
gegenüber den früheren Anträgen. Nachweise (bspw. Waffensachkunde,
Waffenbesitzkarten, Schießbuchauszüge) werden weiterhin benötigt und müssen mit
den Anträgen in Kopie eingereicht werden. Nach der Antragstellung durch den
Sportschützen bzw. die Sportschützin und Bestätigung durch den Verein erfolgt die
Weiterleitung des Antrages direkt an den NSSV. Für die Bearbeitung der Anträge
erhebt der NSSV eine Gebühr, welche per Überweisung durch den Antragsteller zu
entrichten ist. Bearbeitete Anträge erhält der Antragsteller direkt durch den NSSV
zurück.
Die Kreisschützenverbände bitten wir, diese Information an ihre Vereine
weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre NSSV-Geschäftsstelle
NIEDERSÄCHSISCHER SPORTSCHÜTZENVERBAND E.V.
Wilkenburger Straße 30
30519 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 220021-0
Fax: +49 (0) 511 220021-21
E-Mail: info@nssv.de
Internet: https://www.nssv.de